Bava Batra 278

Kapitel 278

א והיורש את אשתו
1 und das, was der Ehemann von seiner Frau erbt.
ב אמר ליה רבא והשתא דשלח מי ידעינן האמר ר' יוסי בר' חנינא באושא התקינו האשה שמכרה נכסי מלוג בחיי בעלה ומתה הבעל מוציא מיד הלקוחות
2 Raba sprach zu ihm: Wissen wir es denn jetzt, wo er es mitteilen ließ, R. Jose b. Ḥanina sagte ja, in U͑ša ordneten sie an, daß, wenn eine Frau bei Lebzeiten ihres Ehemannes Nießbrauchgüter verkauft hat, und gestorben ist, der Ehemann sie den Käufern wegnehmen könne!?
ג אלא אמר רב אשי בעל שויוהו רבנן כיורש ושויוהו רבנן כלוקח והיכא דטבא ליה עבדו ליה גבי יובל שויוהו רבנן כיורש משום פסידא דידיה גבי דר' יוסי בר' חנינא שויוהו רבנן כלוקח משום פסידא דידיה גבי דרבין משום פסידא דאלמנה שויוהו רבנן כיורש
3 Vielmehr, sagte R. Aši, haben die Rabbanan den Ehemann einem Erben gleichgestellt, und ebenso haben sie ihn einem Käufer gleichgestellt, und zwar immer zu seinem Vorteile. Hinsichtlich des Jobelgesetzes haben die Rabbanan ihn einem Erben gleichgestellt, wegen seines Verlustes; hinsichtlich der Lehre des R. Jose b. Ḥanina haben die Rabbanan ihn einem Käufer gleichgestellt, wegen seines Verlustes; und hinsichtlich der Lehre Rabins haben die Rabbanan ihn einem Erben gleichgestellt, wegen des Verlustes der Witwe. –
ד והא גבי דר' יוסי בר' חנינא דאיכא פסידא ללקוחות ושויוהו רבנן כלוקח
4 Aber bei der Lehre des R. Jose b. Ḥanina erleiden ja die Käufer einen Verlust, dennoch haben ihn die Rabbanan einem Käufer gleichgestellt!? –
ה התם אינהו אפסידו אנפשייהו כיון דאיכא בעל לא איבעי להו למיזבן מאיתתא דיתבא תותי גברא:
5 Hierbei haben diese selber sich den Schaden zugefügt; sie sollten nicht von einer Frau kaufen, die bei ihrem Ehemanne weilt.
ו <br><br><big><strong>הדרן עלך יש נוחלין</strong></big><br><br>
6 
ז מתני׳ <big><strong>מי</strong></big> שמת והניח בנים ובנות בזמן שהנכסים מרובין הבנים יירשו והבנות יזונו נכסים מועטין הבנות יזונו והבנים ישאלו על הפתחים אדמון אומר בשביל שאני זכר הפסדתי אמר רבן גמליאל רואה אני את דברי אדמון:
7 <b>W</b>ENN <small>JEMAND GESTORBEN IST UND</small> S<small>ÖHNE UND</small> T<small>ÖCHTER HINTERLASSEN HAT, SO ERBEN, WENN EIN GROSSES</small> V<small>ERMÖGEN VORHANDEN IST, DIE</small> S<small>ÖHNE, UND DIE</small> T<small>ÖCHTER WERDEN UNTERHALTEN</small>; <small>IST ABER NUR EIN GERINGES</small> V<small>ERMÖGEN VORHANDEN, SO WERDEN DIE</small> T<small>ÖCHTER UNTERHALTEN UND DIE</small> S<small>ÖHNE MÖGEN AN DEN</small> T<small>ÜREN BETTELN</small>. A<small>DMON SAGTE</small>: H<small>ABE ICH DENN, WEIL ICH MÄNNLICHEN</small> G<small>ESCHLECHTES BIN</small>, V<small>ERLUST ZU ERLEIDEN</small>!? H<small>IERZU SAGTE</small> R. G<small>AMLIÉL</small>: M<small>IR LEUCHTEN DIE</small> W<small>ORTE</small> A<small>DMONS EIN</small>.
ח <big><strong>גמ׳</strong></big> וכמה מרובין אמר רב יהודה אמר רב כדי שיזונו מהן אלו ואלו שנים עשר חדש כי אמריתא קמיה דשמואל אמר זו דברי רבן גמליאל בר רבי אבל חכמים אומרים כדי שיזונו מהן אלו ואלו עד שיבגרו
8 GEMARA. Was heißt großes [Vermögen]? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Aus dem diese und jene zwölf Monate unterhalten werden können. Als ich dies Šemuél vortrug, sprach er zu mir: Dies ist die Ansicht des R. Gamliél b. Rabbi, die Weisen aber sagen: daß dieser und jene unterhalten werden können bis sie mannbar sind.
ט איתמר נמי כי אתא רבין אמר ר' יוחנן ואמרי לה אמר רבה בר בר חנה אמר רבי יוחנן כל שיזונו מהן אלו ואלו עד שיבגרו הן מרובין פחות מכאן הרי אלו מועטין
9 Ebenso wurde auch gelehrt: Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Wenn davon diese und jene unterhalten werden können bis sie mannbar sind, so heißt dies ein großes [Vermögen], ist es aber weniger, so heißt es ein geringes. –
י ואי ליכא לאלו ואלו עד שיבגרו
10 Und wenn es nicht für diese und jene bis sie mannbar werden ausreicht,